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Arbeitszeitgesetz-Neuerungen ab 1.1.2008
Am 1. Jänner 2008 tritt ein neues Arbeitszeitgesetz in Kraft, das mehr Flexibilität zulässt

Laut einer Studie der Eurostat arbeiteten die Österreicher so wie die Engländer im vergangenen Jahr mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 42,4 Stunden am längsten. Gleichzeitig ergab eine Umfrage unter österreichischen ArbeitnehmerInnen, dass jede dritte Arbeitsstunde unproduktiv ist.
Mit der am 1.1.2008 in Kraft tretenden Arbeitszeitreform wird sich an der Produktivität und an der Wochenarbeitszeit zwar wenig ändern, für die Sozialpartner stellt die Neuregelung der Arbeitszeit dennoch eine Win-Win-Situation für beide Seiten dar.Die wesentlichen Kernbereichen dabei sollen zur flexibleren Arbeitszeitgestaltung dienen.

Neu ist, dass ab dem nächsten Jahr auch Teilzeitbeschäftigen ein Mehrarbeitszuschlag von 25 Prozent zusteht, wenn sie die zusätzlich geleisteten Stunden im laufenden Quartal nicht als Zeitausgleich konsumieren konnten.

Vier-Tage-Woche Künftig ist auch eine Vier-Tage-Woche mit zehn Stunden täglicher Normalarbeitszeit möglich. Dafür bedarf es aber einer Betriebsvereinbarung und diese muss im überwiegenden Interesse der ArbeitnehmerInnen stehen.

 


Änderungen bei Gleitzeitregelung
Auch bei der Gleitzeitregelung gibt es Änderungen. So sind zehn Stunden Normalarbeitszeit auch hier möglich. Bisher galt das nur in Branchen, in denen der Kollektivvertrag das vorsah, ansonsten war die Regelarbeitszeit mit neun Stunden limitiert. Zu beachten ist dabei, dass gleitende Arbeitszeit nur dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann. Wird eine zehnte Arbeitsstunde vom Arbeitgeber angeordnet, so ist das Kriterium der Selbstbestimmung durch den Arbeitnehmer nicht mehr erfüllt und diese Stunde kann als Überstunde geltend gemacht werden.

Weiters werden die Möglichkeiten bei außergewöhnlichen Spitzenbedarfszeiten zwölf Stunden pro Tag und sechzig Stunden pro Woche zu arbeiten, ausgeweitet. War das bisher maximal zwölf Wochen im Jahr möglich, so wird es ab 2008 insgesamt 24 Wochen gesetzeskonform sein. Jedoch dürfen diese Zwölf-Stunden-Tage nicht länger als acht Wochen dauern. Danach muss mindesten eine zweiwöchige Arbeitsperiode ohne Überstunden folgen. Die Begrenzung der Arbeitszeit auf maximal 48 Stunden pro Woche bei einem Beobachtungszeitraum von 17 Wochen bleibt bestehen.

Erleichterungen gibt es auch bei der Regelung von Schichtarbeit und bei der Abgeltung von Zeitguthaben. Wichtige Punkte aus Arbeitnehmersicht sind auch die effektiveren Strafbestimmungen bei Überschreitung des Arbeitszeitgesetzes. Ab 2008 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Verhindert ein Arbeitgeber durch die Nichtführung von Aufzeichnungen bei einer Kontrolle die Feststellung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, so ist diese Vergehen für jeden Arbeitnehmer gesondert zu bestrafen. Darüber hinaus kann die drei monatige Verfallsfrist für nicht bezahlte Überstunden bei einer gerichtlichen Klage vom Arbeitgeber nicht mehr geltend gemacht werden.
Quelle: http://derstandard.at/?id=3004497

 
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