Überstundenzuschläge ab dem 1.1.2009
Was sind Überstunden?
Als Überstunde gilt jede über die Normalarbeitszeit geleistete Arbeitsstunde.
Als Normalarbeitszeit gilt jene Arbeitszeit, die auf Grund
• gesetzlicher Vorschriften,
• von Dienstordnungen der Gebietskörperschaften,
• aufsichtsbehördlich genehmigter Dienst(Besoldungs)ordnungen der Körperschaften des
öffentlichen Rechts,
• der vom Österreichischen Gewerkschaftsbund für seine Bediensteten festgelegten
Arbeitsordnung,
• von Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen, die auf Grund besonderer
kollektivvertraglicher Ermächtigungen abgeschlossen worden sind,
• von Betriebsvereinbarungen, die wegen Fehlens eines kollektivvertragsfähigen
Vertragsteiles auf der Arbeitgeberseite zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und
dem kollektivvertragsfähigen Vertragsteil auf der Arbeitnehmerseite abgeschlossen
wurden, festgesetzt wird oder die
• innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern
allgemein übliche Normalarbeitszeit. Als Überstunde gilt jedoch nur jene Arbeitszeit,
die 40 Stunden in der Woche übersteigt oder durch die die Tagesarbeitszeit
überschritten wird, die sich auf Grund der Verteilung einer mindestens 40 stündigen
wöchentlichen Normalarbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage ergibt.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Überstunden, die an Werktagen (mit Ausnahme der
Nachtarbeit) erbracht werden und Überstunden, die an Sonntagen, Feiertagen oder
während der Nacht geleistet werden
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